Familienrecht

Düsseldorfer_TabelleDas Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind oder bei denen darüber hinaus eine Vormundschaft, Pflegeschaft oder rechtliche Betreuung vorliegt. Gerade bei den komplizierten Sachverhalten dieses Bereiches ist es unbedingt ratsam, auf die Beratung durch einen versierten Anwalt zu setzen.

Hierzu gehört nicht nur Scheidung oder Aufhebung einer Ehe, sondern auch z.B. Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Elternunterhalt, Ehevertrag etc.

Häufig wird es im Zusammenhang mit der Trennung eines Ehepaars auch erforderlich sein, die Erbfolge neu zu regeln. Insbesondere in der Trennungsphase vor Beginn des Scheidungsverfahrens gilt noch die gesetzliche Erbfolge, wonach die Ehegatten sich wechselseitig (gegebenenfalls gemeinsam mit Kindern oder Schwiegereltern in Erbengemeinschaft) beerben. Dies ist nach der Trennung regelmäßig nicht gewünscht. Ich berate Sie in diesen Fällen selbstverständlich auch gerne auf dem Gebiet des Erbrechts.

Bei allen familienrechtlichen Problemen, können sich meine Mandanten auf mein Fachwissen und meine Erfahrung verlassen sowie auf eine interessengerechte Bearbeitung vertrauen. Meine Arbeitsweise richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Gerade das Familienrecht erfordert hier vom Anwalt ein großes Maß an Sensibilität und Lebenserfahrung. Ich vertrete Sie hierbei sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.